Diese Frage beschäftigt seit Jahren Verbraucher:innen, Hersteller:innen und Apotheker:innen gleichermaßen: Kann Cannabidiol in Deutschland und Europa eines Tages frei als Nahrungsergänzungsmittel vermarktet werden?
Eine eindeutige Antwort gibt es bislang nicht. Sie hängt von einem komplexen regulatorischen Gefüge ab, das die europäische Novel-Food-Verordnung, die Bewertungen der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) sowie mehrere noch nicht abschließend geklärte wissenschaftliche Fragen umfasst.
Aktuell sind auf dem deutschen und europäischen Markt tausende CBD-haltige Produkte erhältlich – häufig in einer rechtlichen Grauzone zwischen formaler Gesetzeslage und praktischer Duldung. Gleichzeitig stellen sich viele Verbraucher:innen Fragen zur Sicherheit und Wirksamkeit von Produkten, die Entspannung, Schmerzlinderung oder einen besseren Schlaf versprechen.
Wir haben darüber ausführlicher in unserem Artikel berichtet, der sich mit der Frage befasst, ob CBD in Deutschland legal ist.
Was sind Novel Foods und warum fällt CBD in diese Kategorie?
Als Novel Food gelten Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten, für die kein signifikanter Verzehr in der Europäischen Union vor dem 15. Mai 1997 nachgewiesen werden kann.
Gemäß der EU-Verordnung 2015/2283 müssen alle Produkte, die unter diese Definition fallen, vor dem Inverkehrbringen eine spezielle Zulassung erhalten. Dazu zählen unter anderem essbare Insekten, neuartige Pflanzenextrakte oder isolierte Stoffe aus bereits bekannten Quellen.
Cannabidiol, das aus Cannabis sativa L. gewonnen wird, wurde als Novel Food eingestuft, da die für die Extraktion verwendeten Pflanzenteile (Blüten und Blätter) vor dem Stichtag keine belegte Geschichte als Lebensmittel in der EU aufweisen.
Anders verhält es sich bei Hanfsamen. Diese sind seit Langem als Lebensmittel zugelassen und werden zur Herstellung von Ölen, Mehlen und Backwaren verwendet. Diese Unterscheidung führt zu einer komplexen Rechtslage: Hanfsamen sind erlaubt, Extrakte aus Hanfblüten hingegen nicht – zumindest solange keine formale Novel-Food-Zulassung vorliegt.
Der Zulassungsprozess: Dauer und Komplexität
Um eine Zulassung als Novel Food zu erhalten, muss ein Unternehmen der EFSA ein umfassendes Dossier vorlegen. Dieses enthält toxikologische Studien, Angaben zur chemischen Zusammensetzung, detaillierte Informationen zur Herstellung sowie Nachweise zur sicheren Verwendung.
Dieser Prozess ist aufwendig, kostenintensiv und kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Bis heute hat die EFSA 19 Anträge für CBD-haltige Produkte erhalten. Alle wurden im Jahr 2022 aufgrund unzureichender Daten vorläufig ausgesetzt. In einer offiziellen Stellungnahme benannte die Behörde zentrale Punkte, die geklärt werden müssen, bevor eine abschließende Sicherheitsbewertung erfolgen kann. Auch wir haben unseren Antrag über das Novel-Food-Konsortium der EIHA (European Industrial Hemp Association) eingereicht und uns mit anderen Marktteilnehmern zusammengeschlossen, um diesen komplexen Weg gemeinsam zu gehen.
Die bestehenden Unsicherheiten betreffen die Nebenwirkungen von CBD, insbesondere die möglichen Auswirkungen auf die Leber, den Magen-Darm-Trakt, das endokrine System, das Nervensystem und die Fortpflanzungsfähigkeit.
Ein Großteil der bislang verfügbaren Daten stammt aus klinischen Studien zu Epidyolex, einem hochreinen CBD-Arzneimittel zur Behandlung seltener Formen von Epilepsie.
Diese Studien beziehen sich jedoch auf Patient:innen mit spezifischen Erkrankungen, die hohe therapeutische Dosierungen erhalten und gleichzeitig andere Medikamente einnehmen. Eine Übertragung dieser Ergebnisse auf die allgemeine Verwendung als Lebensmittel bei gesunden Menschen ist daher nur eingeschränkt möglich.
Die Haltung der EFSA: Vorsicht oder übermäßige Zurückhaltung?
Im Juni 2022 setzte die EFSA die Bewertung von CBD-Produkten offiziell aus und forderte zusätzliche Daten von den Antragstellern an. Dieser sogenannte „Clock Stop“ stellt weder eine Ablehnung noch eine Zulassung dar, schafft jedoch einen regulatorischen Schwebezustand, der die gesamte Branche belastet.
Hersteller, Händler und Vertriebsunternehmen berichten seither von erheblichen wirtschaftlichen Einbußen sowie von einem unsicheren Umfeld, das Investitionen und Forschung hemmt.
Nach Ansicht einiger Fachleute erscheint der von der EFSA informell genannte Richtwert von 2 mg CBD pro Tag für Erwachsene besonders restriktiv.
Zum Vergleich: Im Vereinigten Königreich hat die Food Standards Agency (FSA) einen vorläufigen Grenzwert von 10 mg CBD pro Tag für gesunde Erwachsene festgelegt – eine Dosierung, die einen praxisnaheren Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt.
Diese Unterschiede verdeutlichen, wie stark Sicherheitsbewertungen selbst zwischen wissenschaftlich fundierten und streng arbeitenden Behörden variieren können.
Wechselwirkungen mit Medikamenten und Bioverfügbarkeit
Ein besonders sensibler Aspekt betrifft mögliche Wechselwirkungen von CBD mit anderen Arzneimitteln.
Cannabidiol wird in der Leber über Enzyme des Cytochrom-P450-Systems verstoffwechselt – dasselbe Enzymsystem, das für den Abbau vieler gängiger Medikamente verantwortlich ist. Eine gleichzeitige Einnahme kann die Wirkstoffkonzentration im Blut verändern, etwa bei Antikoagulanzien, Antiepileptika oder Immunsuppressiva, und damit unvorhersehbare Auswirkungen auf Wirksamkeit und Sicherheit haben.
Hinzu kommt, dass die Bioverfügbarkeit von CBD stark von der Darreichungsform abhängt. Kapseln und sublinguale Öle werden unterschiedlich aufgenommen, und auch der Fettgehalt der Nahrung beeinflusst maßgeblich, wie viel Wirkstoff tatsächlich im Körper ankommt. Diese Variabilität erschwert die Festlegung allgemein gültiger, sicherer Dosierungen zusätzlich.
Der aktuelle Markt in Deutschland
Trotz fehlender formaler Zulassung sind derzeit tausende CBD-haltige Produkte in Deutschland erhältlich. Sie werden in Fachgeschäften, Apotheken, Reformhäusern und vor allem online vertrieben. Das Angebot reicht von Vollspektrum-Ölen über Softgel-Kapseln und reine Kristalle bis hin zu Kombinationspräparaten mit Melatonin, Vitaminen, Ashwagandha oder Reishi-Pilz. Viele dieser Produkte stammen von Unternehmen aus Österreich, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich, die unter anderen regulatorischen Rahmenbedingungen tätig sind.
Diese Situation führt zu erheblicher Verunsicherung bei Verbraucher:innen, die Produkte in dem Glauben erwerben, sie seien legal und sicher, obwohl sie formal nicht als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel zugelassen sind.
Auch in Deutschland kam es zu Meldungen über das europäische RASFF-System (Rapid Alert System for Food and Feed). Die behördliche Durchsetzung bleibt jedoch bislang uneinheitlich und punktuell.
Qualität und Rückverfolgbarkeit bleiben ungelöste Herausforderungen
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die Qualität der im Umlauf befindlichen Produkte.
Unabhängige Analysen haben wiederholt erhebliche Abweichungen zwischen den auf dem Etikett angegebenen CBD-Gehalten und den tatsächlich gemessenen Werten festgestellt.
Einige Proben enthielten nachweisbare Mengen an THC (Tetrahydrocannabinol), obwohl dieser Stoff in legalen Produkten entweder nicht vorhanden oder nur in Spuren zulässig ist. Andere wiesen Rückstände von Pestiziden, Schwermetallen oder Lösungsmitteln aus unzureichenden Extraktionsprozessen auf.
Das Fehlen verbindlicher Standards und systematischer Kontrollen setzt Verbraucher:innen vermeidbaren Risiken aus. Seriöse Unternehmen investieren daher in externe Laboranalysen und veröffentlichen Zertifikate, die Reinheit, Wirkstoffgehalt und Schadstofffreiheit transparent belegen.
Leider halten sich nicht alle Anbieter an diese Praxis, was es Konsument:innen erschwert, hochwertige Produkte von minderwertigen zu unterscheiden.
Zukünftige Entwicklungen: Ist eine Zulassung realistisch?
Die europäische Regulierung von Hanf befindet sich derzeit im Wandel.
Auf EU-Ebene wird darüber diskutiert, die gesamte Pflanze einschließlich der Blüten bis 2027 als landwirtschaftliches Erzeugnis anzuerkennen und den zulässigen THC-Grenzwert von 0,2 % auf 0,5 % anzuheben. Diese Entwicklungen könnten Anbau und Verarbeitung erleichtern und die Grundlage für eine besser strukturierte und nachvollziehbare Wertschöpfungskette schaffen.
Parallel dazu hat die EFSA öffentliche Konsultationen gestartet, um zusätzliche Daten von Ärzt:innen, Forschenden, Herstellern und Händlern zu sammeln.
Ziel ist es, bestehende Wissenslücken zu schließen, die derzeit eine verlässliche Sicherheitsbewertung verhindern. Belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse, Langzeitdaten zur Anwendungssicherheit und strenge Qualitätsanalysen könnten dazu beitragen, die aktuell vorgeschlagenen Grenzwerte zu überdenken und realistischere Limits festzulegen.
Ist das britische Modell ein Vorbild?
Nach dem Brexit hat das Vereinigte Königreich einen vergleichsweise pragmatischen Ansatz gewählt.
Die FSA hat klare Vorgaben zu Dosierung, Reinheit und Kontaminationsgrenzen definiert und erlaubt eine kontrollierte Vermarktung von CBD-Produkten als Food Supplements.
Der THC-Grenzwert liegt bei etwa 70 Mikrogramm pro Tag und Person – ein vorsichtiger Ansatz, der dennoch eine funktionierende Marktstruktur ermöglicht.
Unternehmen müssen Sicherheitsdossiers einreichen und sich regelmäßigen Kontrollen unterziehen, wodurch ein verhältnismäßiges Regulierungssystem entsteht.
Viele Marktteilnehmer hoffen, dass Europa einen ähnlichen Weg einschlägt: klare Regeln, definierte Qualitätsstandards, transparente Kennzeichnung und wirksame Kontrollen. Ein solches System würde Verbraucher:innen schützen, ohne Innovation und Investitionen zu bremsen, und der europäischen Hanfbranche ermöglichen, international wettbewerbsfähig zu bleiben.
Was können Verbraucher:innen heute tun?
Bis zu konkreten regulatorischen Entscheidungen sollten Personen, die CBD-Produkte nutzen möchten, einige grundlegende Vorsichtsmaßnahmen beachten.
Besonders wichtig ist es, Anbieter zu bevorzugen, die aktuelle und überprüfbare Analysezertifikate unabhängiger Labore für jede Produktionscharge veröffentlichen. Die CBD-Gehalte sollten klar ausgewiesen sein, ebenso die Einhaltung der gesetzlichen THC-Grenzwerte.
Eine ärztliche Beratung ist vor allem für Menschen unerlässlich, die regelmäßig Medikamente einnehmen oder an chronischen Erkrankungen leiden. Mögliche Wechselwirkungen von Cannabidiol sollten nicht unterschätzt werden.
Vorsicht ist zudem bei überzogenen Gesundheitsversprechen geboten: CBD ist kein Arzneimittel, und unbefugte therapeutische Aussagen sind nicht zulässig, obwohl seine gesundheitlichen Vorteile von CBD-Öl zahlreich sind und seit langem sowohl von der traditionellen als auch von der westlichen Medizin dokumentiert werden.
Abschließend empfiehlt es sich, mit niedrigen Dosierungen zu beginnen und diese nur bei Bedarf schrittweise zu erhöhen. Die eigenen Körperreaktionen sollten aufmerksam beobachtet und die Einnahme bei unerwünschten Effekten beendet werden. Individuelle Vorsicht kann zumindest teilweise die derzeit bestehenden regulatorischen Unsicherheiten ausgleichen.
Sich im deutschen Rechtsrahmen rund um CBD in Deutschland zurechtzufinden, ist nicht immer einfach. Fragen zu rechtlicher Einordnung, Kontrollen oder möglichen Konsequenzen beschäftigen viele Verbraucher:innen. In unseren rechtlichen Ratgebern gehen wir detailliert darauf ein, um eine fundierte Orientierung im deutschen Kontext zu bieten.









